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Kategorie: Onlinerecht

LG Kiel: Bei Handyverträgen kein Pfand für SIM-Karte erlaubt

Das LG Kiel <link http: www.vzbv.de cps rde xbcr vzbv mobilcom_lg_kiel_4_o_95_13.pdf _blank external-link-new-window>(Urt. v. 14.05.2014 - Az.: 4 O 95/13) hat entschieden, dass bei Handy-Verträgen für die SIM-Karte kein Pfand vom Telekommunikations-Anbieter erhoben werden darf.

Talkline verwendete in ihren AGB nachfolgende Klausel:

"[7.SIM-Karte (Verlust und Sperre)
7.1.Die überlassene SIM-Karte bleibt Im Eigentum der Talkline.]
Für die SIM-Karte wird ein Pfand erhoben. Die Höhe des Pfandes richtet sich nach der jeweils bel Vartragsab­sschluss gültigen Preisliste. Das Pfand wird dem Kun­den mit der Endabrechnung ln Rechnung gestellt, wenn er die SIM-Karte nicht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsande an Talkilne zurücksendet.
Sendet der Kunde die SIM-Karte nach Ablauf dieser 14-Tagesfrlst an Talkline zurück, wiord ihm das in Rechnung gestellte Pfand wieder zurückgezahlt."

Talkline rechtfertigte dieses Pfand zum einem mit dem Argument, durch das Pfand ihr Eigentum zu schützen. Denn nur so werde gewährleistet, dass sie die SIM-Karte auch zurückerhalte. Zum anderen komme das Unternehmen seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Netzbetreibern nach, die eine Vernichtung der SIM-Karte nach Beendigung der Nutzungsdauer beinhalten würden.

Beide Einwendungen ließ das LG Kiel nicht gelten und verurteilte das Unternehmen vielmehr zur Unterlassung. 

Die Erhebung eines Pfandes für die SIM-Karte sei rechtswidrig, denn die Regelung benachteilige den Verbraucher unangemessen.

Da Talkline erklärt habe, dass die SIM-Karten sofort nach Erhalt vernichtet würden, bestehe kein sachliches Interesse, den Besitz an den Karten wiederzuerlangen. Etwas anderes würde gelten, wenn die SIM-Karten weiterverwendet würden.

Auch die Verteidigung, nur die vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Netzbetreibern einzuhalten, griff nicht durch. Denn die Pflicht zur Beseitigung könne auch anderes erfüllt werden als mit der Einführung eines Pfandes. Darüber hinaus sei zu berücksichtigen, dass das Pfand erst bei Vertragsende in Rechnung gestellt werde. Ginge es Talkline tatsächlich um die Verhinderung von Missbrauch, müsste das Pfand jedoch bereits bei Vertragsbeginn erhoben werden, wenn die SIM-Karte an den Kunden übergeben werde.

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