Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LSG Essen: Beschwerde gegen Gerichtsbeschluss per E-Mail erfüllt nicht Schriftformerfordernis

Eine Beschwerde per E-Mail gegen eine sozialgerichtliche Entscheidung erfüllt nicht das Schriftformerfordernis und ist daher unzulässig, so das LSG Essen <link http: www.online-und-recht.de urteile per-e-mail-eingelegte-beschwerde-gegen-gerichtsbeschluss-unzulaessig-l-19-b-301-09-as-er-landessozialgericht-essen-20091026.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 26.10.2009 - Az.: L 19 B 301/09 AS ER).

Das Rechtsmittel müsse den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, d.h. schriftlich oder zur Niederschrift beim Urkundsbeamten der Geschäftsstelle eingelegt werden, so die RIchter. Eine E-Mail erfülle diese Voraussetzungen nicht, so dass bereits die formalen Bedingungen nicht gegeben sei.

Die Juristen verwarfen daher die Beschwerde als unzulässig.

Rechts-News durch­suchen

24. Juli 2026
Wer Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit erzielt, muss seine Steuererklärung zwingend elektronisch einreichen und kann nicht die Papierform nutzen.…
ganzen Text lesen
23. Juli 2026
Wer Partnerkanäle auf seiner Online-Plattform prüft und an deren Werbeeinnahmen beteiligt ist, verliert den Schutz des EU-Haftungsprivilegs für…
ganzen Text lesen
22. Juli 2026
Wer durch eine versehentliche Datenweitergabe seiner Bank einen echten Nachteil erleidet, hat Anspruch auf immateriellen Schadensersatz nach der…
ganzen Text lesen
22. Juli 2026
Amazon durfte Werbung bei Prime Video einführen. Verbraucher haben keinen Anspruch auf Schadensersatz.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen