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Kategorie: Onlinerecht

BKartA: GARDENA gibt wettbewerbsbeschränkendes Rabattsystem für Online-Händler auf

In einer <link http: www.bundeskartellamt.de shareddocs meldung de pressemitteilungen _blank external-link-new-window>weiteren Pressemitteilung erklärt das Bundeskartellamt (BKartA), dass die Bosch Siemens Hausgeräte GmbH ihr System von Leistungsrabatten für Online-Händler nicht mehr weiter praktizieren wird.

Das Rabattsystem hatte vor allem sogegannte Hybridhändler betroffen, die sowohl offline als auch online verkauften. Sie erhielten aufgrund des Rabattsystems umso niedrigere Rabatte, je mehr Umsatz sie über den Internetshop generierten. Das BKartA sah hierin eine eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung:

Bundeskartellamt hatte ein Verfahren gegen die Bosch Siemens Hausgeräte GmbH eingeleitet nachdem es zahlreiche Beschwerden von Hybridhändlern erhalten hatte.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes:

"Natürlich kann ein Hersteller mit seinen Händlern qualitative Anforderungen für den Vertrieb seiner Produkte vereinbaren. Wenn die Gewährung umsatzabhängiger Einkaufsrabatte allerdings dazu führt, dass die Händler in der Wahl ihrer Vertriebswege beschränkt werden, ist dies nicht hinzunehmen. Das Rabattsystem setzte Händlern Anreize, ihren Internetvertrieb zu begrenzen. Dadurch wurde der Wettbewerb im Onlinehandel reduziert.

Die Bosch Siemens Hausgeräte GmbH hat mittlerweile alle betroffenen Händler schriftlich über die Aufgabe des bisherigen Rabattsystems informiert. Wir werden das Verfahren daher vorerst nicht weiter verfolgen."

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