Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

BKartA: LEGO passt Rabattsystem für Online-Handel an

Der Spielzeug-Hersteller LEGO hat dem Bundeskartellamt (BKartA) zugesichert, dass es dem Online-Handel die gleichen Rabatte gewähren wird wie dem stationären Handel. Da dies bislang nicht der Fall, hatten sich mehrere Unternehmen beim BKartA beschwert, das daraufhin ein Verfahren eingeleitet hatte.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes:

„Ein Hersteller darf selbstverständlich Anforderungen an die Qualität des Vertriebs seiner Produkte stellen und seinen Händlern bei unterschiedlichen Leistungen auch unterschiedliche Rabatte einräumen. Dabei darf aber der Online-Handel als Vertriebskanal nicht strukturell benachteiligt werden.

Sehr viele Händler fahren inzwischen auch zweigleisig, um neben dem stationären Handel zusätzlich über den Online-Vertrieb neue Kunden zu gewinnen. Solche Geschäftsmodelle müssen – mitunter auch zur Stützung des stationären Handels – möglich sein. Für den Verbraucher ist es entscheidend, dass sich der Wettbewerb auf allen Vertriebskanälen entfalten kann.“

Die ausführliche Pressemitteilung des BKartA finden <link http: www.bundeskartellamt.de shareddocs meldung de pressemitteilungen _blank external-link-new-window>Sie hier.

Rechts-News durch­suchen

26. September 2025
Ein Telefonanruf unter früheren Kollegen nach Gespräch auf einer Geburtstagsfeier ist kein unerlaubter Werbeanruf.
ganzen Text lesen
25. September 2025
Die Werbung eines Goldhändlers zur angeblich meldefreien Online-Bestellung über 2.000  EUR ist irreführend und wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
24. September 2025
Lidl darf seine App als "kostenlos" bezeichnen, da keine Geldzahlung verlangt wird und die Freigabe von Daten keine Preisangabe im rechtlichen Sinne…
ganzen Text lesen
24. September 2025
Ein Netzbetreiber verlangte fast 900 EUR für den Smart-Meter-Einbau, zulässig wären maximal 100 EUR. Das ist wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen