Auch ein Webseiten-Blog kann den rundfunkrechtlichen Vorschriften unterliegen und eine Gegendarstellung bringen müssen <link http: www.online-und-recht.de urteile gegendarstellungsanspruch-gegen-webseiten-blog-kammergericht-berlin-20161128 _blank external-link-new-window>(KG Beschl. v. 28.11.2016 - Az.: 10 W 173/16).
Im Rahmen der gerichtlichen Bewertung hatten die Robenträger zu beurteilen, ob ein Blogbetreiber dazu verpflichtet werden kann, eine Gegendarstellung zu bringen.
Diese Frage haben die Juristen bejaht.
Das Blog weise die erforderlichen journalistisch-redaktionellen Inhalte auf und erfülle zudem das Kriterium der Aktualität. Das Merkmal Aktualität bedeute nicht, dass zu jeglicher aktuellen politischen Frage Stellung bezogen werde, sondern vielmehr sei es inhaltlich zu bemessen.
Ausreichend sei es, wenn Stellung genommen wurde zu Bezug zu aktuellen Vorkommnissen und politischen Fragestellungen.
Es handle sich zudem um keine private Webseite, sondern die Homepage weise weise einen erheblichen Grad an professioneller Arbeitsweise auf.