Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamm: Bloßer Bagatellverstoß bei falscher Grundpreisangabe in Online-Shop

Ein Online-Shop, der seine Produkte mit einem falschen Grundpreis auszeichnet, begeht keinen abmahnfähigen Wettbebewerbsverstoß, wenn der Verbraucher den tatsächlichen Preis relativ leicht selbst ermitteln kann, so das OLG Hamm <link http: www.online-und-recht.de urteile kein-abmahnfaehiger-wettbewerbsverstoss-bei-falscher-grundpreis-angabe-4-u-156-09-oberlandesgericht-hamm-20091210.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 10.12.2009 - Az.: 4 U 156/09).

Die Beklagte vertrieb in ihrem Online-Shop Sauna-Produkte und gab bei der Preisauszeichnung  den Grundwert für jeweils 100 ml an. Die Preisangabenverordnung (PAngVO) sieht jedoch einen Grundpreis pro Liter vor.

Die Klägerin sah hierin einen verfolgbaren Wettbewerbsverstoß.

Dieser Ansicht erteilten die Hammer Richter eine Absage. Zwar handle es sich um eine Rechtsverletzung, jedoch sei es ein bloßer Bagatellverstoß.

Denn der Verbraucher könnte durch einfache Multiplikation den tatsächlichen Wert pro Liter selbst errechnen. Er müsse den Betrag lediglich mit 10 multiplizieren.

Somit handle es sich bei der Verletzung um eine einfache Lappalie, die rechtlich nicht verfolgbar sei.

Rechts-News durch­suchen

06. November 2026
Wer für ein Medizinprodukt eine Wirkung bei produktivem Husten bewirbt, obwohl es ausschließlich im Mund- und Rachenraum wirkt, täuscht Verbraucher…
ganzen Text lesen
04. November 2026
Wer alkoholfreie Getränke als „Gin” bewirbt, begeht einen Wettbewerbsverstoß.
ganzen Text lesen
04. November 2026
Wer die Netzkennung auf Smartphones eigenmächtig in einen Werbespruch umwandelt, belästigt die Nutzer unzumutbar und muss dies unterlassen.
ganzen Text lesen
03. November 2026
Wer mit der überlegenen Wirksamkeit eines Tierimpfstoffs wirbt, muss echte Vergleichsstudien vorlegen können.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen