Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Grundpreisangabe auch im Rahmen von eBay-Angebotsübersichten erforderlich

Die Angabe von Grundpreisen muss bei eBay bereits auf den Übersichtsseiten der Angebote erfolgen, so das LG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile grundpreis-bei-ebay-unmittelbar-neben-endpreis-anzuordnen-327-o-196-11-landgericht-hamburg-20111124.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 24.11.2011 - Az.: 327 O 196/11).

Die Beklagte auf eBay Fertigpackungen von Schokoladen an, gab dabei jedoch auf den Übersichtsseiten keinen Grundpreis (z.B. X EUR / 100 g) an. 

Die Hamburger Richter stuften dies als Verletzung der Preisangabenverordnung (PAngVO) ein. Die Grundpreise müssten nicht nur auf den einzelnen Angebotsseiten erfolgen, sondern auch in der Übersichtsrubrik.

Da dies nicht geschehe, würden die Vorschriften der PAngVO nicht eingehalten, so dass die Beklagte wettbewerbswidrig handle.

Rechts-News durch­suchen

06. November 2026
Wer für ein Medizinprodukt eine Wirkung bei produktivem Husten bewirbt, obwohl es ausschließlich im Mund- und Rachenraum wirkt, täuscht Verbraucher…
ganzen Text lesen
04. November 2026
Wer alkoholfreie Getränke als „Gin” bewirbt, begeht einen Wettbewerbsverstoß.
ganzen Text lesen
04. November 2026
Wer die Netzkennung auf Smartphones eigenmächtig in einen Werbespruch umwandelt, belästigt die Nutzer unzumutbar und muss dies unterlassen.
ganzen Text lesen
03. November 2026
Wer mit der überlegenen Wirksamkeit eines Tierimpfstoffs wirbt, muss echte Vergleichsstudien vorlegen können.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen