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Kategorie: Onlinerecht

LG Frankfurt a.M.: Domain-Parking-Börse haftet nicht für fremde Rechtsverletzungen

Das LG Frankfurt a.M. <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile keine-haftung-fuer-betreiber-von-domain-parking-plattform-2-3-o-384-08-landgericht-frankfurt_am_main-20090226.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 26.02.2009 - Az.: 2-3 O 384/08) hat entschieden, dass der Betreiber einer Domain-Parking-Plattform nicht für fremde Rechtsverletzungen haftet.

Es sei dem Parking-Anbieter nicht möglich. sämtliche Angebote seiner Kunden vorab zu überprüfen, ob Schutzrechte Dritter verletzt würden. Eine Kontrolle könne nämlich angesichts der Komplexität der gewerblichen Schutzrechte letzten Endes nur manuell erfolgen, was den Prüfungsprozess unzumutbar mache.

Eine Mitstörerhaftung komme daher nicht in Betracht, denn der Portal-Betreiber habe keine eigenen Prüfungspflichten verletzt. Erst wenn er Kenntnis von Rechtsverstößen erhalte oder es sich um eindeutige, offensichtliche Verletzungen handle, müsse er eingreifen und das konkrete Angebot sperren. 

Die aktuelle Entscheidung liegt auf einer Linie mit den bislang veröffentlichten Entscheidungen.

Siehe dazu auch unseren Podcast <link http: www.law-podcasting.de mitstoererhaftung-bei-domain-parking-seiten _blank>"Mitstörerhaftung bei Domain-Parking-Seiten".

 

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