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Kategorie: Onlinerecht

AG Bonn: eBay-Bewertung "Vorsicht lieber woanders kaufen!" unzulässig

Die eBay-Bewertung "VORSICHT!!!! beide Steuergeräte defekt Vorsicht lieber woanders kaufen!" ist unzulässig (AG Bonn, Urt. v. 09.01.2013 - Az.: 113 C 28/12).

Der Beklagte erwarb über eBay zwei Steuergeräte von der Klägerin. Als der Beklagte meinte festzustellen, dass die Ware defekt war, gab er nachfolgende Bewertung ab:

"VORSICHT!!!! beide Steuergeräte defekt Vorsicht lieber woanders kaufen!"

Das Gericht bewertete diese Äußerung als unzulässig.

Ein Käufer dürfe zwar, wenn die Ware tatsächlich defekt sei, dies im Rahmen der Bewertung auch niederschreiben. Hier verknüpfe der Beklagte jedoch seine an sich zulässige Äußerung mit zweimal konkret ausgesprochenen Warnungen ("Vorsicht", Verwendung der Ausrufezeichen).

Dies erwecke den Eindruck, als habe die Klägerin bewusst defekte Geräte verkauft und sei auch nicht willens, kaputte Ware auszutauschen. Dies sei jedoch unstreitig nicht der Fall, so dass es sich insgesamt um eine unzulässige Äußerung handle.

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