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Kategorie: Onlinerecht

OLG Köln: Kein Eilverfahren gegen negative eBay-Bewertungen möglich

Das OLG Köln <link http: www.justiz.nrw.de nrwe olgs koeln j2012 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 08.03.2012 - Az.: 15 U 193/11) hat entschieden, dass ein Betroffener sich gegen negative eBay-Bewertungen grundsätzlich nicht mittels einer einstweiligen Verfügung wehren kann.

Hiergegen spreche, dass andernfalls eine Vorwegnahme der Hauptsache erfolge, die prozessual im Rahmen des Eilverfahrens aber ausdrücklich verboten sei. Eine solche Vorwegnahme könne zwar in bestimmten Ausnahmefällen vorliegen wie z.B. im Falle einer finanziellen Existenzgefährdung. Ein solches Risiko habe die Antragstellerin jedoch nicht glaubhaft gemacht.

Die Antragstellerin hatte zwar einen Umsatzrückgang von 18,5% seit der negativen Bewertung behauptet. Dies ließen die OLG-Richter jedoch nicht ausreichen, denn es fehle der Nachweis, dass die streitgegenständliche Äußerung kausal für diese Tendenz sei.

Angesichts von mehr als 11.000 positiven Bewertungen sei es eher fernliegend, dass eine einzelne negative Käufer-Einschätzung zu einem solchen Einbruch führe. Vielmehr sei zu berücksichtigen, dass die Online-Umsätze in den Vormonaten schwankend waren und somit auch ein natürlicher Grund für die Änderungen vorliegen könne.

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