Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Celle: Ein Drittel Abschlag von Hauptsache-Streitwert im einstweiligen Verfügungsverfahren

Das OLG Celle <link http: www.online-und-recht.de urteile streitwert-in-einstweiligem-verfuegungsverfahren-ein-drittel-weniger-als-hauptsache-13-w-95-09-oberlandesgericht-celle-20091204.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 04.12.2009 - Az.: 13 W 95/09) hat entschieden, dass in einstweiligen Verfügungsverfahren aus dem Wettbewerbsrecht der Streitwert grundsätzlich um ein Drittel zu reduzieren ist.

Die Wertbemessung im Verfügungsverfahren sei grundsätzlich niedriger anzusetzen als der Wert der Hauptsache, so die Richter. Dies liege vor allem daran, dass es sich bei der einstweiligen Verfügung lediglich um eine vorläufige Sicherung handle, die nicht auf die endgültige Sicherung des materiell-rechtlichen Anspruchs gerichtet sei.

Insofern sei ein entsprechender Abschlag vom Hauptsache-Streitwert vorzunehmen.

Diese Reduzierung setzen die Celler Juristen grundsätzlich mit 1/3 an. Es sei denn, es lägen besondere Umstände vor, die eine andere Betrachtung begründen könnten.

Rechts-News durch­suchen

06. November 2026
Wer für ein Medizinprodukt eine Wirkung bei produktivem Husten bewirbt, obwohl es ausschließlich im Mund- und Rachenraum wirkt, täuscht Verbraucher…
ganzen Text lesen
04. November 2026
Wer alkoholfreie Getränke als „Gin” bewirbt, begeht einen Wettbewerbsverstoß.
ganzen Text lesen
04. November 2026
Wer die Netzkennung auf Smartphones eigenmächtig in einen Werbespruch umwandelt, belästigt die Nutzer unzumutbar und muss dies unterlassen.
ganzen Text lesen
03. November 2026
Wer mit der überlegenen Wirksamkeit eines Tierimpfstoffs wirbt, muss echte Vergleichsstudien vorlegen können.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen