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Kategorie: Allgemein

LG Köln: Streitwert bei geklauten Internet-News

Das LG Köln hat in einem aktuellen einstweiligen Verfügungsverfahren (Beschl. v. 24.09.2008 - Az.: 28 O 619/08) entschieden, dass der Streitwert für zwei geklaute Internet-News bei insgesamt 10.000,- EUR liegt.

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