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Kategorie: Onlinerecht

LG Leipzig: Facebook-Werbung mit irreführenden Dumping-Preisen verboten

Die Werbung eines Unternehmens auf Facebook für Produkte, die in dem Online-Shop der Firma gar nicht vorhanden sind, ist irreführend und somit wettbewerbswidrig <link http: www.online-und-recht.de urteile irrefuehrende-preiswerbung-auf-facebook-seite-landgericht-leipzig-20141006 _blank external-link-new-window>(LG Leipzig, Beschl. v. 06.10.2014 - Az.: 05 O 2484/14).

Die Beklagte warb für zahlreiche (Marken-) Produkte zu Dumpingpreisen. Klickte der User auf die Angebote, kam er auf den Online-Shop der Beklagten. Dort fanden sich jedoch keine derartigen Waren zu diesen niedrigen Preisen.

Das Gericht sah hierin einen Wettbewerbsverstoß, da die Beklagte den Verbraucher bewusst in die Irre führe.

Darüber hinaus nahm es auch den Geschäftsführer persönlich in die Verantwortung. Denn Art und Weise dieses Werbekonzepts sei typischerweise eine Entscheidung der Geschäftsführung, so dass auch nach der neuesten BGH-Rechtsprechung eine individuelle Haftung der Firmenetage zu bejahen sei.

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