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Kategorie: Onlinerecht

LG Trier: Falsche Preisangabe auf Webseite nicht zwingend Wettbewerbsverstoß

Eine falsche Preisangabe auf einer Webseite ist nicht immer und ausnahmslos ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß. Bei Vorliegen bestimmter Umstände kann es sich auch um eine wettbewerbsrechtliche Bagatelle handeln <link http: www.online-und-recht.de urteile verstoss-gegen-grundpreisangabe-nicht-zwingend-abmahnbares-wettbewerbswidriges-verhalten-10-hk-o-3-11-landgericht-trier-20110616.html _blank external-link-new-window>(LG Trier, Urt. v. 16.06.2011 - Az.: 10 HK 0 3/11).

Der Beklagte verkaufte im Internet ein "Party-Gag-Absperrband" in der Länge von 6 Metern und bot dieses für einen Preis "ab 3,95 EUR" an. Der Kläger rügte dies als Verstoß gegen die Grundpreisangabenpflicht nach der Preisangabenverordnung (PAngVO).

Das LG Trier bejahte zwar einen Verstoß gegen die PAngVO. Die Verletzung sei jedoch nicht erheblich.

Es handle sich bei dem Produkt "Party-Absperrband" lediglich um einen Scherzartikel. Den Kunden interessiere beim Kauf derartiger "Party-Absperrbänder" lediglich, ob der "Party-Gag" funktioniere und nicht, welchen Preis der laufende Meter habe. Insofern sei das Interesse an hinreichender Preistransparenz hier erfüllt. 

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