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Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamm: Fehlender Online-Hinweis auf die Speicherung des Vertragstextes wettbewerbswidrig

Weist ein Online-Shop nicht auf die Möglichkeit der Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss hin, ist dies wettbewerbswidrig <link http: www.justiz.nrw.de nrwe olgs hamm j2012 i_4_u_134_12_urteil_20121023.html _blank external-link-new-window>(OLG Hamm, Urt. v. 23.10.2012 - Az.: I-4 U 134/12).

Der Beklagte betrieb auf eBay einen Online-Shop, wies jedoch im Rahmen der Bestellung nicht darauf hin, ob der Vertragstext nach Vertragsschluss gespeichert werde und dem Kunde zugänglich sei.

Die Hammer Richter sahen dies als Verstoß gegen die fernabsatzrechtlichen Informationspflichten. Dabei handle es sich um Marktverhaltensregeln, so dass ein Verstoß eine Wettbewerbsverletzung sei. Es handle sich um eine spürbare Beeinträchtigung der Verbraucherrechte.

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