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Kategorie: Wettbewerbsrecht

KG Berlin: Fremdsprachenkurs darf mit "Der beste Fremdsprachenkurs aller Zeiten" beworben werden

Die Werbeaussage "Der beste Powerkurs aller Zeiten" für einen Fremdsprachenkurs ist keine irreführende Alleinstellungsbehauptung, weil der Verbraucher dies nur als reklamehafte Übertreibung empfindet <link http: www.online-und-recht.de urteile der-beste-powerkurs-aller-zeiten-keine-irrefuehrende-werbung-5-w-175-10-kammergericht-berlin-20100803.html _blank external-link-new-window>(KG Berlin, Beschl. v. 03.08.2010 - Az.: 5 W 175/10).

Die Beklagte, die Fremdsprachenkurse anbot, warb für ihre Dienstleistung mit der Aussage:

"Der beste Powerkurs aller Zeiten."

Die Klägerin war der Ansicht, hierbei handle es sich um eine rechtswidrige Alleinstellungsbehauptung.

Die Berliner RIchter teilten diese Ansicht nicht.

Ihrer Ansicht nach habe die Beklagte lediglich reklamehaft übertrieben. Dem durchschnittlichen Verbraucher sei klar, dass es sich lediglich um eine hervorgehobene Anpreisung der Produktreihe "Powerkurse" handle.

Ein potentieller Kunde werde nicht automatisch annehmen, dass die Angebote der Mitbewerber schlechter seien.   

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