Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Frankfurt a.M: "Deutschlands Nummer 1 für Werbeartikel" rechtswidrige Alleinstellungsbehauptung

Die Werbeaussage "Deutschlands Nummer 1 für Werbeartikel" ist eine rechtswidrige Alleinstellungsbehauptung und keine zulässige, reklamehafte Übertreibung <link http: www.online-und-recht.de urteile werbeaussage-deutschlands-nummer-1-fuer-werbeartikel-unzulaessige-alleinstellung-oberlandesgericht-frankfurt_am-20140612 _blank external-link-new-window>(OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 12.06.2014 - Az.: 6 U 64/13).

Die Beklagte warb mit dem Text

"Deutschlands Nummer 1 für Werbeartikel"

ohne jedoch objektiv die Spitzenbestellung innezuhaben. Sie verteidigte sich im gerichtlichen Verfahren damit, dass die Aussage eine reklamehafte Übertreibung und Anpreisung sei ohne realen Tatsachengehalt.

Die Frankfurter Richter sahen dies anders. 

Die angesprochenen Verkehrskreise würden vielmehr die Zeilen dahingehend verstehen, dass die Beklagte Marktführerin sei und eine entsprechende Alleinstellungsposition besitze.

Da dies objektiv aber nicht zutreffend sei, handle es sich um eine Irreführung der Kunden, so dass ein Wettbewerbsverstoß vorliege.

Rechts-News durch­suchen

06. November 2026
Wer für ein Medizinprodukt eine Wirkung bei produktivem Husten bewirbt, obwohl es ausschließlich im Mund- und Rachenraum wirkt, täuscht Verbraucher…
ganzen Text lesen
04. November 2026
Wer alkoholfreie Getränke als „Gin” bewirbt, begeht einen Wettbewerbsverstoß.
ganzen Text lesen
04. November 2026
Wer die Netzkennung auf Smartphones eigenmächtig in einen Werbespruch umwandelt, belästigt die Nutzer unzumutbar und muss dies unterlassen.
ganzen Text lesen
03. November 2026
Wer mit der überlegenen Wirksamkeit eines Tierimpfstoffs wirbt, muss echte Vergleichsstudien vorlegen können.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen