Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Frankfurt a.M.: Google haftet als Störer für unerlaubte Foto-Veröffentlichung durch Dritte ab Kenntnis

Der Suchmaschinenbetreiber Google haftet als Störer für eine unerlaubte Foto-Veröffentlichung durch Dritte ab Kenntnis <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile loeschungspflichten-von-google-bei-kenntnis-von-rechtsverletzungen-landgericht-frankfurt_am-20170209 _blank external-link-new-window>(LG Frankfurt a.M., Urt. v. 09.02.2017 - Az.: 2-03 S 16/16).

Der Kläger wies Google auf die Webseite eines Dritten hin, auf der unerlaubt ein Foto, das ihn zeigte, veröffentlicht war, und begehrte die Löschung aus dem Such-Index.

Google lehnte dies ab, u.a. mit dem Argument, dass den Kläger die Beweislast treffe nachzuweisen, dass keine wirksame Einwilligung für die Bildveröffentlichung vorliege. Darüber hinaus müsse sich der Kläger mit seinem Löschungswunsch zunächst direkt an den Webseiten-Betreiber richten, so der Suchmaschinen-Betreiber. Eine Verantwortlichkeit trete nämlich allenfalls subsidiär ein.

Die Frankfurter Richter haben diese Argumente nicht überzeugt und Google zur Unterlassung verpflichtet.

Nicht der Kläger müsse nachweisen, dass keine Erlaubnis für die Bildnis-Veröffentlichung vorliege, sondern Google müsse belegen, dass eine Einwilligung vorliege. Entsprechend den Regelungen in <link https: www.gesetze-im-internet.de kunsturhg __22.html _blank external-link-new-window>§§ 22 ff. KUG treffe den Verwender eines Fotos die Beweislast. Dieser Pflicht sei Google nicht in ausreichendem Maße nachgekommen, so dass davon auszugehen sei, dass die Verwendung auf der Drittseite rechtswidrig erfolge.

Auch das Argument der Subsidiarität ließ das Gericht nicht gelten. Nur Access-Provider könnten sich nach der Rechtsprechung hierauf berufen. Da Google aber kein Access-Provider sei, komme diese Privilegierung nicht zur Anwendung.

Rechts-News durch­suchen

06. November 2026
Wer für ein Medizinprodukt eine Wirkung bei produktivem Husten bewirbt, obwohl es ausschließlich im Mund- und Rachenraum wirkt, täuscht Verbraucher…
ganzen Text lesen
04. November 2026
Wer alkoholfreie Getränke als „Gin” bewirbt, begeht einen Wettbewerbsverstoß.
ganzen Text lesen
04. November 2026
Wer die Netzkennung auf Smartphones eigenmächtig in einen Werbespruch umwandelt, belästigt die Nutzer unzumutbar und muss dies unterlassen.
ganzen Text lesen
03. November 2026
Wer mit der überlegenen Wirksamkeit eines Tierimpfstoffs wirbt, muss echte Vergleichsstudien vorlegen können.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen