Das OLG Hamburg <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile google-haftet-nicht-als-stoerer-fuer-anzeige-rechtswidriger-internetseiten-7-u-35-07-oberlandesgericht-hamburg-20090311.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 11.03.2009 - Az.: 7 U 35/07) hat entschieden, dass die Internet-Suchmaschine Google nicht für die von ihr angezeigten Suchtreffer, die u.a. auf rechtswidrige Internetseiten verweisen, haftet,
Insbesondere lehnten die Richter eine Mitstörerhaftung aufgrund der fehlenden Zumutbarkeit der Überprüfungspflichten ab. Denn wenn Google sämtliche angezeigten Treffer inhaltlich kontrollieren müsste, sei damit das gesamte Geschäftsmodell des Suchmaschinen-Betreibers gefährdet.
Das Urteil liegt auf der identischen Linie mit dem LG Hamburg <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile keine-persoenlichkeitsverletzung-durch-google-snippets-landgericht-hamburg-20090109.html _blank>(Urt. v. 09.01.2009 - Az.: 324 O 867/06), wonach Google-Snippets keine Persönlichkeitsverletzung begründen können.