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Kategorie: Onlinerecht

OLG München: Google ist verantwortlich für rechtswidrige Suchmaschinen-Snippets, wenn inhaltliche Aussage erkennbar

Google ist verantwortlich für rechtswidrige Suchmaschinen-Snippets, wenn eine inhaltliche Aussage in dem Snippet erkennbar ist <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(OLG München, Beschl. v. 27.04.2015 - Az.: 18 W 591/15).

Bislang hatte die ganz herrschende Rechtsprechung eine Haftung von Google für derartige Snippets augeschlossen (vgl. z.B. das OLG Hamburg, <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile google-haftet-nicht-als-stoerer-fuer-anzeige-rechtswidriger-internetseiten-7-u-35-07-oberlandesgericht-hamburg-20090311 _blank external-link-new-window>Urt. v. 11.03.2009 - Az.: 7 U 35/07; <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile google-haftet-nicht-fuer-rechtswidrige-snippets-3-u-67-11-oberlandesgericht-hamburg-20110526 _blank external-link-new-window>Urt. v. 26.05.2011 - Az.: 3 U 67/11).

Das OLG München macht nun hiervon in seiner aktuellen Entscheidung eine Ausnahme: Wenn in dem Snippet eine inhaltliche Aussage erkennbar sei, dann handle es sich bei dem Suchmaschinen-Ergebnis nicht mehr um eine bloße Nachweisfunktion, sondern um einen tatsächlichen Inhalt.

Der Snippet bei Google sah wie folgt aus.

"XY unter Betrugsverdacht. Staatsanwaltschaft ermittelt (...) Das Geschäftsmodell von XY..) sieht vor, dass (...)".

Dies ließen die Münchener Richter ausreichen, um eine inhaltliche Aussage anzunehmen und eine Haftung von Google zu bejahen.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Das OLG München folgt damit der Ansicht des LG Hamburg <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile google-haftet-doch-fuer-rechtswidrige-snippets-in-den-suchergebnissen-landgericht-hamburg-20141107 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 07.11.2014 - Az.: 324 O 660/12), das bei Suchergebnissen, die einen nachvollziehbaren Snippet-Inhalt aufweisen, eine Verantwortlichkeit des Suchmaschinen-Riesen ebenfalls bejaht hatte.

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