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Kategorie: Onlinerecht

BGH: Grundlagen-Entscheidung zur Mitstörerhaftung des Merchant für seinen Affiliate im Volltext

Bereits vor kurzem berichteten die <link record:tt_news:4384>Kanzlei-News von dem Umstand, dass die lang ersehnte Entscheidung des BGH zur Mitstörerhaftung des Merchants für etwaige Rechtsverletzungen seines Affiliate gefällt wurde. Damals kannten wir nur das Ergebnis, heute liegen die schriftlichen Entscheidungsgründe im Volltext vor: <link http: www.affiliateundrecht.de bgh-haftung-des-merchants-fuer-seinen-affiliate-i-zr-109-06.html _blank external-link-new-window>BGH, Urt. v. 07.10.2009 - Az.: I ZR 109/06

Ergebnis:

1. Der Merchant haftet für die Rechtsverletzungen seines Affiliates. Das Argument, eine regelmäßige Überprüfung von über 6.000 Affiliates sei nicht möglich und zumutbar, greife nicht. Die vielfach kritisierte Rechtsprechung zur uferlosen Mithaftung des Merchant wird damit vom BGH als richtig und zutreffend eingestuft.

2. Der Merchant haftet jedoch nur für die Affiliates, die bei ihm offiziell angemeldet sind. Im vorliegenden Fall hatte der Affiliate die rechtswidrige Werbung auf einer Domain geschaltet, mit der nicht beim Netzwerk angemeldet war. In einem solchen Fall hafte der Merchant nicht, da der Affiliate die Grenzen des rechtlich Zurechenbaren überschreite und nicht mehr die Interessen den Merchants wahrnehme, sondern ausschließlich die eigenen.

Ob dies auch im vorliegenden Fall so war, konnte der BGH aufgrund fehlenden Sachverhalts nicht näher beurteilen und verwies daher den Rechtsstreit an die vorhergehende Instanz zurück.

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