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Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG Köln: "Holidaycheck.de" verbietet "reisen.de" Werbung mit Gütesiegel

Die Werbung von "reisen.de" mit Gütesiegeln (hier: "Gütesiegel der Touristik"), die ausschließlich auf Bewertungen von Kunden beruhen, ist wettbewerbswidrig, da sie für Verbraucher irreführend sind <link http: www.online-und-recht.de urteile holidaycheck-de-verbietet-reisen-de-werbung-mit-guetesiegel-31-o-491-11-landgericht-koeln-20120105.html _blank external-link-new-window>(LG Köln, Urt. v. 05.01.2012 - A.: 31 O 491/11).

"Holidaycheck.de" ging gegen "reisen.de" vor. "reisen.de" warb mit den Bewertungen der Kunden und wies diese als "Gütesiegel der Touristik" aus. 

Die Klägerin befand diese Werbung als irreführend für Verbraucher, da es sich bei den Bewertungen nicht um ein offizielles Gütesiegel handle. 

Die Kölner Richter bejahten eine wettbewerbswidrige Irreführung.

Die Bezeichnung "Gütesiegel" erwecke die Prüfung durch eine neutrale, dritte Instanz. Dies sei aber gerade nicht der Fall, denn es handle sich "nur" um Kundenbewertungen.

Insbesondere die Wortwahl - "Gütesiegel der Touristik" - suggeriere, dass es sich um die Qualitätsbeurteilung eines anerkannten Verbandes handle.

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