Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Düsseldorf: Info-Pflichten bei Online-Werbung mit Prüfsiegel

Das OLG Düsseldorf <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Urt. v. 30.12.2014 - Az.: I-15 U 76/14) hat noch einmal klargestellt, dass ein Unternehmen, dass online mit einem speziellen Prüfsiegel wirbt, den Verbraucher auch darüber informieren muss, wo und wie er weitere Details zu der Auszeichnung erhält.

Die Beklagte warb für ihre Produkte mit einem speziellen Prüfsiegel online, unterließ es aber, weitere Informationen hierüber bereitzustellen.

Die Düsseldorfer Richter stuften dies als Wettbewerbsverstoß ein.

Wer mit einer solchen Auszeichnung werbe, müsse auch ermöglichen, dass der Verbraucher schnell und einfach sich darüber informieren könne, was es hiermit genau auf sich habe. Es reiche nicht aus, auf Allgemeinaussagen des Testers hinzuweisen, sondern notfalls müsse das Unternehmen, wenn der Test nicht allgemein zugänglich sei, entsprechende Daten auf der eigenen Homepage bereitstellen und der Öffentlichkeit, z.B. in Form von Links, zur Verfügung stellen.

Rechts-News durch­suchen

06. November 2026
Wer für ein Medizinprodukt eine Wirkung bei produktivem Husten bewirbt, obwohl es ausschließlich im Mund- und Rachenraum wirkt, täuscht Verbraucher…
ganzen Text lesen
04. November 2026
Wer alkoholfreie Getränke als „Gin” bewirbt, begeht einen Wettbewerbsverstoß.
ganzen Text lesen
04. November 2026
Wer die Netzkennung auf Smartphones eigenmächtig in einen Werbespruch umwandelt, belästigt die Nutzer unzumutbar und muss dies unterlassen.
ganzen Text lesen
03. November 2026
Wer mit der überlegenen Wirksamkeit eines Tierimpfstoffs wirbt, muss echte Vergleichsstudien vorlegen können.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen