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Kategorie: Onlinerecht

LG Giessen: Internetseiten-Angaben nicht prospektmäßig

Die auf Webseiten angegebenen Informationen sind nicht prospektmäßig, denn sie stellen keine dauerhafte und verbindliche Informationsgrundlage dar <link http: www.online-und-recht.de urteile auf-webseiten-angegebene-informationen-sind-nicht-prospektmaessig-1-s-64-10-landgericht-giessen-20100728.html _blank external-link-new-window>(LG Gießen, Urt. v. 28.07.2010 - Az.: 1 S 64/10).

Die Beklagte bot im Internet Reisen an und hatte sich in der Vergangenheit außergerichtlich gegenüber dem Kläger verpflichtet, es zu unterlassen "Pauschalriesen prospektmäßig zu bewerben", ohne zugleich auch die nach der Informationsverordnung notwendigen Pflichtangaben beizufügen.

Der Kläger stellte nun fest, dass die Beklagte auf ihrer Webseite Pauschalreisen anbot, ohne die erforderlichen Hinweise. Hierin sah er einen Verstoß gegen die abgegebene Unterlassungserklärung und forderte eine Vertragsstrafe ein.

Die Gießener Richter lehnten den geltend gemacht Anspruch ab.

Prospektmäßig seien Angaben nur, wenn es sich um Informationen handle, die der Form eines zur Verfügung gestellten Prospekts entsprechen würden. Es handle sich um dauerhafte und verbindliche Informationsgrundlagen, die dem Reisenden für seine Reise übergeben oder in irgendeiner Form übermittelt würden.

Davon sei vorliegend nicht auszugehen, da die Angaben aufgrund ständiger Änderungen und Bearbeitungen auf Webseiten nicht dauerhaft seien und somit nicht den Kriterien eines Prospektes entsprächen.

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