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Kategorie: Onlinerecht

BGH: Keine unzulässige heilmittelrechtliche Werbegabe bei werbefinanzierte Datenbank

Eine durch Werbung finanzierte und damit kostenlose Arzneimitteldatenbank verstößt nicht gegen das Heilmittelwerbegesetz. Es liegt keine unzulässige Werbegabe vor <link http: www.online-und-recht.de urteile kostenlose-arzneimitteldatenbank-keine-unzulaessige-werbegabe-i-zr-137-10-bundesgerichtshof--20110817.html _blank external-link-new-window>(BGH, Urt. v. 17.08.2011 - Az.: I ZR 137/10).

Die Parteien waren Wettbewerber und betrieben Online-Arzneimitteldatenbanken. Der Beklagte bot neben der entgeltpflichtigen auch eine kostenlose Variante an, die durch Werbung finanziert wurde. Bei Aufruf der Webseite erschienen Werbe- und Herstellerbanner für einzelne Medikamente.

Der BGH lehnte einen Wettbewerbsverstoß ab.

Die kostenlose Arzneimitteldatenbank sei keine unzulässige Zuwendung oder Werbegabe im Sinne des Heilmittelwerbegesetzes.

Rechtswidrig wäre die Arzneimitteldatenbank nur dann, wenn der angesprochene Verkehrskreis diese in Zusammenhang mit bestimmten Arzneimitteln setze und bestimmten Herstellern zurechne. Davon sei vorliegend allerdings nicht auszugehen. Genauso wie andere Berufsgruppen seien auch Ärzte heutzutage daran gewöhnt, dass ihnen anzeigenfinanzierte Informationen weitergegeben würden. Eine solche Information werde daher nicht als Geschenk oder Vorteil empfunden, sondern als alltägliche Vermittlung. 

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