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Kategorie: Wettbewerbsrecht

KG Berlin: Keine wettbewerbswidrige Irreführung bei Reklame mit "kostenlos" trotz Kosten

Ein Fernsehsender, der eine Club-Mitgliedschaft als "gratis" bewirbt, handelt nicht wettbewerbswidrig, wenn an anderer Stelle eine kostenpflichtige Club-CD erworben werden kann <link http: www.online-und-recht.de urteile werbung-mit-gratis-trotz-kosten-fuer-andere-produkte-nicht-irrefuehrend-5-u-139-07-kammergericht-berlin-20100216.html _blank external-link-new-window>(KG Berlin, Urt. v. 16.02.2010 - Az.: 5 U 139/07).

Der verklagte Fernsehsender bot eine kostenlose Club-Mitgliedschaft an und bewarb sie u.a. mit der Aussagen "gratis". .U.a. wurde auch eine kostenfreie TV-Zeitschrift an die Mitglieder geschickt. Mit jedem Exemplar wurde auch eine "Club-CD des Monats" zugeschickt. Das Mitglied konnte diese Club-CD behalten oder zurücksenden. Entschied sich der Verbraucher, das Exemplar zu behalten, fielen Kosten an.

Der klagende Wettbewerbsverein hielt dies für wettbewerbswidrig und klagte auf Unterlassung.

Die Berliner Richter gaben dem TV-Fernsehsender Recht.

Es liege keine irreführende Werbung vor.

Der Ablauf sei so gestaltet, dass dem Club-Mitglied keinerlei Kosten für die CD entstünden, wenn er diese unfrei zurücksende. Die Zusendung stelle vielmehr ein Angebot auf Vertragssabschluss dar. Auch wenn der Verbraucher die CD nicht zurückschicke, entstehe nicht automatisch ein Vertrag.

Insofern sei die Werbeaussage "gratis" nicht zu beanstanden.

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