Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Düsseldorf: Kerngleiche Verstöße bei einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

Eine nicht vorhandene fernabsatzrechtliche Widerrufsbelehrung ist nicht mit dem Fall gleichzusetzen, dass die Erklärung fehlerhaft ist, so das OLG Düsseldorf <link http: www.online-und-recht.de urteile zum-umfang-einer-abgegebenen-unterlassungserklaerung-i-20-u-220-08-oberlandesgericht-duesseldorf-20090901.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 01.09.2009 - Az.: I-20 U 220/08).

Die Beklagte gab gegenüber der Klägerin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab und verpflichtete sich, es zu unterlassen,  "den Verbraucher nicht ordnungsgemäß über das Bestehen eines Widerrufs- /Rückgaberechts zu informieren."

Wenig später verwendete die Beklagte eine fehlerhafte fernabsatzrechtliche Widerrufsbelehrung. Die Klägerin sah darin eine Verletzung der zuvor abgegebenen Unterlassungserklärung und forderte die Vertragsstrafe ein.

Zu Unrecht wie die Düsseldorfer Richter nun entschieden.

Die Unterlassungserklärung könne nicht dahingehend ausgelegt werden, dass jeder Fehler in der Widerrufsbelehrung einen Anspruch auf Zahlung der Vertragsstrafe begründe. Allein aus dem Begriff "ordnungsgemäß" könne nicht geschlossen werden, dass die Belehrung in jeder Hinsicht zutreffend sein solle. Daher sei es völlig fernliegend, dass die Beklagte eine inhaltlich gänzlich richtige Widerrufsbelehrung versprechen wolle, ohne inhaltlich festzulegen, wie eine solche zu fassen sei.

Rechts-News durch­suchen

06. November 2026
Wer für ein Medizinprodukt eine Wirkung bei produktivem Husten bewirbt, obwohl es ausschließlich im Mund- und Rachenraum wirkt, täuscht Verbraucher…
ganzen Text lesen
04. November 2026
Wer alkoholfreie Getränke als „Gin” bewirbt, begeht einen Wettbewerbsverstoß.
ganzen Text lesen
04. November 2026
Wer die Netzkennung auf Smartphones eigenmächtig in einen Werbespruch umwandelt, belästigt die Nutzer unzumutbar und muss dies unterlassen.
ganzen Text lesen
03. November 2026
Wer mit der überlegenen Wirksamkeit eines Tierimpfstoffs wirbt, muss echte Vergleichsstudien vorlegen können.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen