Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG München I: Klagen gegen Apple-Funktion "Siri & Suchen" abgewiesen

Das Landgericht München I hat heute vier der insgesamt acht zur Entscheidung anstehenden Klagen der Qualcomm Inc. gegen die Apple Inc. (US-amerikanische Gesellschaft mit Sitz in Kalifornien und Mutterunternehmen der Apple-Gruppe), nebst einem Tochterunternehmen (Apple Distribution International ULC mit Sitz in Irland) und der Betreiberin der physischen Retail Stores in Deutschland (Apple Retail Germany B.V. & Co. KG) wegen der Verletzung der Europäischen Patente 1 955 529 und 1 956 806 („Verfahren und Vorrichtung zur Kommunikationskanalauswahl“) abgewiesen (7 O 14454/17, 7 O 14459/17, 7 O 14461/17 und 7 O 14456/17).

Die 7. Zivilkammer des Landgerichts München I erkannte keine Verletzung der Klagepatente durch die Funktion Spotlight-Suche/ Siri & Suchen bei den angegriffenen Mobiltelefonen der Beklagten. Insbesondere sah das Gericht keine Verwirklichung des Merkmals „Standby-Anzeige“.

Denn eine Eingabemöglichkeit in einem Standby-Modus im Sinne der Klagepatente liegt nach Auffassung der Kammer nicht vor, wenn der Nutzer zunächst zielgerichtet eine Anwendung aufrufen muss. Genau das ist aber bei der in Streit stehenden früheren Version der Suchfunktionalität (bis einschließlich ioS 11) der Funktion „Spotlight Suche/ Siri & Suchen“ der Fall.

Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
 
In vier weiteren Verfahren betreffend die Patente EP 3 094 067 und EP 3 054 658 (Az. 7 O 14455/17, 7 O 14457/17, 7 O 14460/17 und 7 O 14462/17), die ebenfalls gegen die Funktion Spotlight-Suche/ Siri&Suchen (bis einschließlich ioS 11) gerichtet sind, traf die 7. Zivilkammer heute noch keine endgültige Entscheidung. Die Klägerin darf zunächst zu vorläufigen Hinweisen der Einspruchsabteilung des Europäischen Patentamts, die erst nach dem letzten Verhandlungstermin ergangen sind, schriftlich Stellung nehmen.

Hintergrund:
Vor dem Landgericht München I werden voraussichtlich am 28.03.2019 zwei weitere Verfahren der Klägerin gegen die Beklagtenseite wegen der behaupteten Verletzung des Europäischen Patents EP 1 988 602 „monopolähnliche Antenne“ verhandelt  (führendes Aktenzeichen 7 O 7358/18).  Unter dem 20.12.2018 hat die Kammer die Beklagtenseite wegen der Verletzung des Patents EP 2 724 461 („Stromversorgung für elektrische Verstärker“) verurteilt (führendes Aktenzeichen 7 O 10495/17). 
In 2 Verfahren betreffend das Europäische Patent 1 199 750 B1  („Postpassivierungsstruktur“) zwischen denselben Parteien ergingen unter dem 11.10.2018 klageabweisende Urteile (führendes Aktenzeichen 7 O 14453/17).  Alle vorgenannten Urteile sind nicht rechtskräftig.

Quelle: Pressemitteilung des LG München I v. 31.01.2019

Rechts-News durch­suchen

10. April 2026
Ein Musik-Aggregator muss Künstlersozialabgabe zahlen, weil er aktiv die digitale Verwertung von Musik ermöglicht.
ganzen Text lesen
09. April 2026
Trotz Insolvenz bleiben wegen Russland-Sanktionen eingefrorene Gelder weiter blockiert, wenn eine gelistete Person sie kontrolliert.
ganzen Text lesen
06. April 2026
Das VG Gelsenkirchen stoppt vorläufig die Regelungen der Stadt Essen zu Mindestpreiseen für Mietwagen, weil die Regelung unklar und teils wohl…
ganzen Text lesen
02. April 2026
Geschäftsführer dürfen private Adresse und Unterschrift aus dem Handelsregister löschen lassen, wenn sie nicht gesetzlich vorgeschrieben sind.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen