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Kategorie: Onlinerecht

BGH: Klebefähnchen am Kopfhörer sind keine ausreichende ElektroG-Kennzeichnung = Wettbewerbsverstoß

Der BGH <link http: www.online-und-recht.de urteile anforderungen-an-dauerhafte-kennzeichnung-eines-elektro-oder-elektronikgeraets-nach-paragraph-7-satz-1-elektrog--bundesgerichtshof-20150709 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 09.07.2015 - Az.: I ZR 224/13) hat entschieden, dass es nicht ausreicht, den nach<link http: www.gesetze-im-internet.de elektrog __7.html _blank external-link-new-window> § 7 ElektroG erforderliche Hinweis lediglich mittels Klebefähnchen an Kopfhörern anzubringen.

Nach <link http: www.gesetze-im-internet.de elektrog __7.html _blank external-link-new-window>§ 7 ElektroG müssen Elektro- und Elektronikgeräte dauerhaft gekennzeichnet werden. Die Beklagte hatte lediglich Klebefähnchen, auf denen sich die notwendigen Hinweise befanden, an die von ihr vertriebenen Kopfhörern angebracht. Eine dauerhafte Kennzeichnung im Sinne von <link http: www.gesetze-im-internet.de elektrog __7.html _blank external-link-new-window>§ 7 ElektroG sei nur anzunehmen, wenn sie ein Mindestmaß an Unzerstörbarkeit aufweist und auch sonst nicht unschwer zu entfernen sei.

Diese Voraussetzungen sei bei einer Kennzeichnung durch Klebefähnchen nicht erfüllt.

Eine Verletzung gegen das ElektroG sei zugleich ein Wettbewerbsverstoß, der durch einen Mitbewerber verfolgt werden könne.

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