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Kategorie: Onlinerecht

LG Frankfurt a.M.: "Versicherter Versand" und "Echtheit der Ware" bei Online-Verbraucherkauf irreführend

Das LG Frankfurt a.M. <link http: openjur.de u _blank external-link-new-window>(Urt. v. 08.11.2012 - Az.: 2-03 O 205/12) hat entschieden, dass die Aussagen "Versicherter Versand" und "Echtheit der Ware" bei einem Online-Verbraucherkauf irreführend sind.

Der verklagte Unternehmer warb auf seinem eBay-Shop mit folgender Aussage für seine Waren:

"Ich garantiere für die Echtheit der Ware!"

Darüber hinaus bot er bei seinen Versandbedingungen die Optionen "unversicherter Versand" und "versicherter Versand" an, wobei für den versicherten Versand ein höheres Entgelt anfiel.

Die Frankfurter Richter stuften beides als wettbewerbswidrig ein.

Die Echtheitsgarantie sei eine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Denn grundsätzlich sei ein Verkäufer stets verpflichtet, Originalware anzubieten. Die im vorliegenden Fall stattfindende besondere Herausstellung erwecke beim Verbraucher den Eindruck, etwas Besonderes zu erlangen.

Die unterschiedlichen Versandoptionen seien irreführend. Denn bei einem Online-Verbrauchsgüterkauf trage der Unternehmer immer das Versandrisiko. Es sei daher unzulässig, einen versicherten Versand anzubieten und dafür ein höheres Entgelt zu nehmen.

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