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Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg bestätigt: Online-Schleichwerbung der ARAG wettbewerbswidrig

Seit März 2005 unterhalten die Rechtsanwälte Carsten Hoenig und Dr. Martin Bahr das Rechtsschutzversicherer-Blog <link http: www.rsv-blog.de _blank external-link-new-window>RSV-Blog.de. Auf ihm berichten mehr als 30 Rechtsanwälte über ihre praktischen Erfahrungen mit den Leistungen der Rechtsschutzversicherer in Deutschland.

In einem bereits älteren Posting <link http: www.rsv-blog.de advocard-macht-probleme _blank external-link-new-window>"ARAG macht Probleme", bei dem es um die kritische Auseinandersetzung mit dem Regulierungsverhalten der ARAG ging, tauchte ein merkwürdiges Posting von einem User mit angeblichem Namen "Ralf" auf:

"Die ARAG ist die beste Rechtsschutzversicherung, die es gibt. Einmal angefragt, schon kam die Deckungszusage, mein Anwalt als auch ich sind begeistert. Weiter so ARAG und mit dem neuen Produkt Recht & Heim ist die ARAG unschlagbar. Eine der fairsten und kompetentesten Versicherungen, die ich kenne."

Das war dann doch ein wenig dick aufgetragen und fiel auf. Die IP-Recherche führte direkt zum Rechtsschutzversicherer ARAG.

Da die ARAG auf die außergerichtliche Abmahnung nicht reagierte, erließ das LG Hamburg <link http: www.dr-bahr.com download lg-hamburg-online-schleichwerbung-arag-312-o-715-11.pdf _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 03.01.2012 - Az.: 312 O 715/11: PDF) eine einstweilige Verfügung, in der festgestellt wurde, dass die Rechtsschutzversicherungsgesellschaft ARAG wettbewerbswidrig Online-Schleichwerbung betreibt.

Hiergegen hat die ARAG Widerspruch eingelegt, so dass es zur mündlichen Verhandlung kam. Keines der ARAG-Argumente konnte die Robenträger jedoch überzeugen, so dass das Gericht (LG Hamburg, Urt. v. 24.04.2012 - Az.: 312 O 715/11) die einstweilige Verfügung inhaltlich voll bestätigte.

Sobald die schriftlichen Entscheidungsgründe vorliegen, werden wir sie veröffentlichen.

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