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Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamm: Marketplace-Händler haftet für irreführende Angebote von Amazon

In einem weiteren von uns betreuten Fall hat das OLG Hamm <link http: www.online-und-recht.de urteile marketplace-haendler-haftet-fuer-irrefuehrende-amazon-angebot-oberlandesgericht-hamm-20150804 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 04.08.2015 - Az.: I-4 U 66/15) entschieden, dass ein Marketplace-Händler für die irreführende Angebote von Amazon haftet.

Gegenstand der rechtlichen Auseinandersetzung war eine unzureichende Produktbeschreibung, die von Amazon selbst stammte. Der verklagte Verkäufer hatte sich an das Angebot angehängt.

Bereits die 1. Instanz - das LG Arnsberg <link http: www.online-und-recht.de urteile amazon-haendler-haftet-auch-fuer-irrefuehrendes-angebot-von-amazon-landgericht-arnsberg-20150305 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 05.03.2015 - Az.: I-8 O 10/15) - hatte eine Haftung bejaht und den Beklagten zur Unterlassung verpflichtet.

Dieser Meinung schloss sich nun auch das OLG Hamm in der Berufungsinstanz an.

Entsprechend der BGH-Rechtsprechung komme der Produktabbildung auch im Online-Bereich eine entscheidende Bedeutung zu. Werde durch die Produktabbildung beim Betrachter ein Irrtum über den Umfang der Lieferung erregt, könne dies nur vermieden werden, wenn diese Einschränkung mittels eines Text-Hinweises erläutert werde.

Dies setzte jedoch voraus, dass dieser Hinweis am Blickfang teilnehme und nicht deutlich entfernt unterhalb der Produktabbildung - wie hier - platziert sei.

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