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Kategorie: Onlinerecht

OLG Köln: Marketplace-Händler ist für falsche Preisangaben von Amazon verantwortlich

Erneut hat das OLG Köln entschieden, dass ein Amazon-Händler für falsche UVP-Preise von Amazon verantwortlich ist, auch wenn die Informationen von Amazon vorgegeben werden und der Händler hierauf keinen Einfluss hat <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(OLG Köln, Urt. v. 24.04.2015 - Az.: 6 U 175/14).

Die Kölner Richter nehmen eine Täterschaft des Amazon-Händlers an, die zu einer Haftung führe. Dies sei auch dann der Fall, so die Robenträger, wenn die Preisangaben originär von Amazon eingepflegt würden und der Händler zunächst keine vertiefte Kenntnis hiervon habe.

Das so beworbene Produkt nebst Inhalt mache sich der Händler durch das Anbieten zu eigen und müsse sich die einzelnen Angaben als eigene Inhalte voll zurechnen lassen.

Wenn ein Händler die Verkaufsplattform der Firma Amazon für die Bereitstellung und Verbreitung ihrer Angebote nutze, obliege es ihm, die für das Angebot angezeigten Produktinformationen und deren Rechtmäßigkeit zu überprüfen und zu kontrollieren.

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