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Kategorie: Onlinerecht

LG Bochum: Massen-Abmahnung wegen fehlendem Facebook-Impressum rechtswidrig - oder doch nicht?

Das LG Bochum (Urt. v. 20.02.2013 - Az.: I-13 O 187/12) hat entschieden, dass Massen-Abmahnungen wegen fehlendem Facebook-Impressum rechtswidrig sind - oder doch nicht?

In rund 180 Fällen hatte vor kurzem ein Unternehmen Betreiber von gewerblichen Facebook-Seiten wegen fehlerhaftem Impressums-Angaben abgemahnt. Das LG Regensburg <link http: openjur.de u _blank external-link-new-window>(Urt. v. 17.01.2013 - Az.: 1 HK O 1884/12) entschied, dass solche Massenabmahnungen zulässig sind. Auch in einem weiteren Verfahren bestätigte das LG Regensburg diese Ansicht noch einmal.

Nun hatte einer der Abgemahnten negative Feststellungsklage vor dem LG Bochum erhoben und bekam Recht. Das Gericht sprach dem Kläger den negativen Festellungsanspruch zu.

Inhaltlich äußerte sich das Gericht jedoch nicht, denn bei der Entscheidung handelt es sich um ein sogenanntes Versäumnisurteil. Dies ergeht automatisch, wenn die Beklagtenseite nicht rechtzeitig die Verteidigung anzeigt oder nicht vor Gericht auftritt. Ein solches Urteil ergeht grundsätzlich ohne Entscheidungsgründe, so dass unklar ist, aus welchen Erwägungen heraus der Richter sein Urteil getroffen hat.

Der Beklagte hat 14 Tage nach Zustellung des Versäumnisurteils Zeit, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen. Dann wird das Verfahren vollständig an den Anfang zurückgedreht und das Gericht entscheidet neu. Das verklagte IT-Unternehmen hat auf seiner Webseite bereits angekündigt, Einspruch gegen das Versäumnisurteil einzulegen.

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