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Kategorie: Onlinerecht

OLG Düsseldorf: Zur Impressumspflicht auf Facebook

Das OLG Düsseldorf (Urt. v. 13.08.2013 - Az.: I-20 U 75/13) hat entschieden, dass der Betreiber einer Facebook-Seite nicht den impressumsrechtlichen Vorschriften genügt, wenn er die Angaben unter dem Button "Info" platziert.

Nach Meinung der Richter sei die Bezeichnung "Info" unzureichend, denn sie verdeutliche dem Surfer nicht ausreichend, dass er an dieser Stelle die gesetzlichen Impressums-Angaben finde. Vielmehr biete eine Webseite auf Facebook auch viele andere Informationen an.

Daher sei eine eindeutigere Bezeichnung wie "Kontakt" oder "Impressum" zu wählen.

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