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Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Modemarke Ed Hardy muss Anwaltskosten tragen

In einem Versäumnisurteil hat das LG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile ed-hardy-unterliegt-im-markenstreit-wegen-angeblicher-faelschungen-308-o-335-08-landgericht-hamburg-20090210.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 10.02.2009 - Az.: 308 O 335/08) entschieden, dass der deutsche Lizenznehmer der Modemarke Ed Hardy die durch eine außergerichtliche Abmahnung entstandenen Abmahnkosten der Gegenseite übernehmen muss.

Ed Hardy mahnte den Kläger wegen bestimmter Rechtsverletzungen ab. Dieser sah sich jedoch im Recht und beauftragte zur außergerichtlichen Vertretung einen Rechtsanwalt. Die durch den Anwalt entstandenen Kosten für die Rechtsverfolgung verlangte der Kläger nun gerichtlich von Ed Hardy zurück.

Da der Beklagte nicht erschien, erging ein Versäumnisurteil. Bei einem solchen Urteil unterliegt die Partei bereits aufgrund ihres Fehlens.

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