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LG Köln: Online-AGB ?

Das LG Köln (Urteil vom 29.01.2003 - Az.: 26 O 33/02) hatte darüber zu entscheiden, unter welchen Bedingungen Online-AGB in einen Vertrag einbezogen sind.

Nach Ansicht der Richter handelte es sich im vorliegenden Fall um keine AGB, da der Nutzer die Bestimmungen nicht zwingend beim Vertragsschluss im Internet zur Kenntnis nehmen muss, sondern er im Rahmen des Vertragsschlusses nur zufällig auf die betreffende Passage der Bestimmungen stoßen konnte:

"Zwar kann der Kunde danach im Rahmen der Buchung zufällig auch auf den betreffenden Teil des Internet-Auftritts der Beklagten gelangen. Zwingend und von der Beklagten erkennbar beabsichtigt ist dies aber nicht.

Dann kann aber nach Auffassung der Kammer nicht davon ausgegangen werden, daß die Beklagte diese Passage generell in die Verträge mit ihren Kunden bei der Buchung einbeziehen will. "


Die Einstufung als AGB oder Nicht-AGB ist deswegen von großer rechtlicher Relevanz, weil an AGB wesentlich höhere rechtliche Wirksamkeitsvoraussetzungen gestellt werden als an Einzelfall-Angaben.

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