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Kategorie: Onlinerecht

AG Essen: Zumutbare Kenntnisnahme von AGB bei Abrufbarkeit im Internet

Bei Abschluss eines Telefon- und Internetvertrages liegt eine Einbeziehung der AGB vor, wenn diese im Internet abrufbar sind <link http: www.online-und-recht.de urteile vertragliche-einbeziehung-der-agb-klauseln-bei-bereitstellen-im-internet-11-c-510-09-amtsgericht-essen-20100309.html _blank external-link-new-window>(AG Essen, Urt. v. 09.03.2010 - Az.: 11 C 510/09).

Die Parteien stritten bei einem DSL-Vertrag um die wirksame Einbeziehung der AGB der Beklagten. Der Kläger war Kunde, Beklagte das Internet-Unternehmen.

Der Kläger wollte die Kündigung. Die Beklagte hingegen berief sich auf ihre AGB, wonach erst eine zeitlich spätere Kündigung möglich sei. Hiergegen wandte der Kunde ein, dass die Geschäftsbedingungen gar nicht wirksamer Bestandteil des Vertrages geworden seien.

Das Unternehmen war dagegen anderer Ansicht und ging von einem wirksamen Einbeziehen aus, da die Regelungen auch für jedermann im Internet frei abrufbar seien.

Das AG Essen teilte diese Ansicht und wies die Kündigung des Kunden zurück.

Da die Beklagte bei Vertragsschluss ausdrücklich auf ihre AGB im Internet verwiesen habe, sei es dem Kunden zumutbar gewesen, diese zur Kenntnis zu nehmen. Die Bedingungen seien daher wirksamer Vertragsbestandteil geworden.

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