Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Koblenz: Einseitiges Provider-KündigungsR unzulässig

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. weist in ihrer aktuellen Pressemitteilung darauf hin, dass sie vor dem OLG Koblenz (Urt. v. 30.10.20032 - Az.: 2 U 504/ 03) gegen den bekannten Internet-Provider 1&1 Internet AG im Streit um eine Vertragsklausel obsiegt hat.

Inhaltlich ging es um die Frage, ob für den Kunden und den Internet-Provider für ein und denselben Vertrag unterschiedliche Kündigungsfristen gelten können. Während der Kunde eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten hatte, konnte der Internet-Provider den Vertrag jederzeit mit einer 4-wöchigen Kündigungsfrist beenden.

Hierin sahen die Koblenzer Richter eine unzulässige, einseitige Benachteiligung des Kunden.

Rechts-News durch­suchen

10. Juni 2026
Online-Händler dürfen die Auswahl von "Herr" oder "Frau" nicht verlangen, wenn diese Information für die Vertragsabwicklung nicht zwingend benötigt…
ganzen Text lesen
09. Juni 2026
Das Einstellen eines Hitler-Bildes im privaten WhatsApp-Status bleibt straflos, wenn nur enge, persönliche Kontakte das Bild sehen können.
ganzen Text lesen
09. Juni 2026
Meta muss 100.000,- EUR Ordnungsgeld, weil das Unternehmen falsche Vorwürfe gegen einen Soldaten auf Facebook zu spät löschte.
ganzen Text lesen
08. Juni 2026
Die Billigung des russischen Angriffskriegs in einem öffentlich einsehbaren Internet-Posting erfüllt den Straftatbestand der Billigung von Straftaten.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen