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BGH: Markenschutz durch Benutzung eines Domainnamens

Der BGH (Urt. v. 22.06.2004 - Az. I ZR 135/01 - PDF) hat eine vielgestellte Frage aus dem Domainrecht beantwortet: Entsteht ein Markenrechtsschutz durch die Benutzung eines Domainnamens?

Der BGH hat diese Frage mit "Ja" beantwortet:

"Durch die Benutzung eines Domainnamens kann ein entsprechendes Unternehmenskennzeichen entstehen, wenn durch die Art der Benutzung deutlich wird, daß der Domainname nicht lediglich als Adreßbezeichnung verwendet wird, und der Verkehr daher in der als Domainname gewählten Bezeichnung einen Herkunftshinweis erkennt."

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