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OLG Köln: Domain-Weiterleitung = markenmäßige Benutzung

Das OLG Köln (Urt. v. 20.01.2006 - Az.: 6 U 146/05) hatte darüber zu entscheiden, ob eine Domain auch dann markenmäßig benutzt wird, wenn bei ihrem Aufruf der User sofort weitergeleitet wird.

Im vorliegenden Fall wurde die Domain "ecolab.de" in der Weise genutzt, dass die Beklagte eine automatische Weiterleitung auf eine dritte Domain eingerichtet hatte. Die Klägerin berief sich auf ihr Markenrecht an den Begriff "ecolab" und begehrte Unterlassung.

Zu Recht, wie die Kölner Richter entschieden:

"Das Landgericht hat zu Recht angenommen, dass es für die Frage, ob die Beklagte damit die Domain „ecolab.de“ markenmäßig benutzt hat, nicht darauf ankommt, ob die Verknüpfung – wie die Klägerin behauptet - im Wege der Umleitung mit Hilfe des HTML Befehls „Refresh“ oder – wie die Beklagte behauptet – über einen Link hergestellt worden ist.

In jedem Fall handelt es sich um eine Weiterleitung, bei der der Name der ersten, als „Durchgangsstation“ verwendeten Domain, auf dem Bildschirm sichtbar ist. In einem solchen Fall ist die Frage, ob die als „Durchgangsstation“ verwendete Domain markenmäßig benutzt wird, nach den allgemeinen Regeln zu beurteilen (...).

Sie ist hier zu bejahen. Mit der Einstiegsdomain „ecolab.de“ verwendet die Beklagte die (...)Marke (...)."

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