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OLG Frankfurt a.M.: Buchpreisbindung im Internet III

Schon mehrfach war die gesetzlich vorgeschriebene Buchpreisbindung im Internet Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen, vgl. die Kanzlei-Infos v. 15.06.2004, 22.07.2004 und 22.11.2005.

Das OLG Frankfurt a.M. (Beschl. v. 11.04.2006 - Az.: 11 W 9/06 (Kart)) hatte nun darüber zu entscheiden, ob die Buchpreisbindung im Internet auch dann gilt, wenn der Verkäufer lediglich Ausgaben eines Buchclubs unterpreisig verkauft.

Dies haben die Frankfurter Richter bejaht:

"Das Landgericht hat zu Recht ein Ordnungsgeld gegen den Schuldner wegen schuldhaften Verstoßes gegen die Beschlussverfügung (...) verhängt. Es ist zutreffend davon ausgegangen, dass auch Buchclubausgaben preisgebunden sind, so dass der Schuldner auch über einen Buchclub erworbene Bücher nicht zu anderen Preisen verkaufen darf als zu denjenigen, die im Buchclub dafür verlangt werden.

Die Preisbindung für Buchclubausgaben ergibt sich aus § 5 Abs. 5 Preisbindungsgesetz, wonach die Festsetzung unterschiedlicher Endpreise für einen bestimmten Titel durch einen Verleger oder Importeur oder deren Lizenznehmer zulässig ist, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist. Davon sind auch die Parallelausgaben der Buchgemeinschaften erfasst (...).

Damit ist der Preis der Buchclubausgaben ebenso exakt einzuhalten und sind Abweichungen nach oben oder unten, seien sie auch noch so geringfügiger Natur, nicht gestattet."

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