Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Verletzungen der gesetzlichen Buchpreisbindung auf Amazon.de wettbewerbswidrig

Amazon.de haftet als Täter für die Verstöße gegen die gesetzliche Buchpreisbindungspflicht, so das LG Hamburg<link http: www.online-und-recht.de urteile amazon-haftet-fuer-verstoesse-bei-buchpreisbindung-312-o-258-09-landgericht-hamburg-20100119.html _blank external-link-new-window> (Urt. v. 19.01.2010 - Az.: 312 O 258/09).

Der klägerische Buchhändler nahm das weltweit größte Buchhandels-Unternehmen auf Unterlassung in Anspruch. Mehrfach hatte Amazon Werke unter dem gesetzlichen Preis zum Verkauf angeboten.

Das Unternehmen sah sich gleichwohl nicht in der Haftung. Denn es sei technisch unmöglich, eine lückenlose Einhaltung der rechtlichen Vorschriften zu gewährleisten. Die fehlerhaften Preise stammten auch nicht von Amazon selbst, so die Firma, sondern von dritter Seite, z.B. LIBRI oder VLB.

Die Hamburger Richter ließen sich von den Argumenten nicht beeindrucken und verurteilten Amazon zur Unterlassung.

Alleine die Quantität eines Unternehmens könne nicht der Grund dafür sein, dass sich ein Anbieter nicht an die geltende Rechtslage halte. Notfalls müssten entsprechende technische oder organisatorische Maßnahmen ergriffen werden, um eine 100% Rechtssicherheit zu garantieren.

Jede Abweichung vom gesetzlichen Buchpreis sei wettbewerbsrechtlich relevant, denn bereits geringe EUR-Unterschiede würden die Kaufentscheidung der Verbraucher beeinflussen.


Rechts-News durch­suchen

06. November 2026
Wer für ein Medizinprodukt eine Wirkung bei produktivem Husten bewirbt, obwohl es ausschließlich im Mund- und Rachenraum wirkt, täuscht Verbraucher…
ganzen Text lesen
04. November 2026
Wer alkoholfreie Getränke als „Gin” bewirbt, begeht einen Wettbewerbsverstoß.
ganzen Text lesen
04. November 2026
Wer die Netzkennung auf Smartphones eigenmächtig in einen Werbespruch umwandelt, belästigt die Nutzer unzumutbar und muss dies unterlassen.
ganzen Text lesen
03. November 2026
Wer mit der überlegenen Wirksamkeit eines Tierimpfstoffs wirbt, muss echte Vergleichsstudien vorlegen können.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen