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OLG Hamm: Keine Gewinnabschöpfung bei Einhaltung des anwaltlichen Rats

Das OLG Hamm hat in einer aktuellen Entscheidung (Urt. v. 14.02.2008 - Az.: 4 U 135/07) klargestellt, dass ein Anspruch auf Gewinnabschöpfung nach § 10 UWG dann entfallen kann, wenn der betroffene Unternehmer exakt die Empfehlungen und Weisungen seines Anwalts einhält.

In einem solchen Fall fehle am erforderlichen Vorsatz, so die Richter.

Zwar seien die Beklagten durch die vorhergehenden gerichtlichen Streitigkeiten sensibilisiert gewesen. Jedoch spreche die Tatsache, dass sie eigens ihre geschäftliche Tätigkeit in die Niederlanden verlegten und damit einen Rat ihres Anwalts annahmen, dafür, dass sie ihr Handeln für zulässig hielten.

"Ein im Rahmen des § 10 UWG noch unschädlicher Verbotsirrtum und ein Vertrauen in die Zulässigkeit dieses Verfahrens ist danach auch unter Berücksichtigung der Vorverfahren und der Gesamtumstände nicht ausgeräumt.

Ein Verständnis der Beklagten dahin, dass eine Verkehrsfähigkeit in den Niederlanden gegeben ist und das Mittel wegen der europarechtlichen Warenverkehrsfreiheit vertrieben werden darf, kann nicht ausgeschlossen werden, wofür letztlich – was sich nicht mehr entscheidend auswirkt – auch sprechen mag, dass man diesen Schritt überhaupt gegangen ist, was nämlich keinen oder nur begrenzten Sinn machen würde, wenn man sich der Sinnlosigkeit der Verlagerung in die Niederlanden bewusst gewesen wäre."

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