Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Brandenburg: 40,- EUR Schadensersatz für eBay-Fotoklau / Deckelung der Abmahnkosten

Das OLG Brandenburg (Urt. v. 03.02.2009 - Az.: 6 U 58/08) hat entschieden, dass ein privater Verkäufer, der fremde Bilder für seine Online-Auktionen auf der Plattform eBay nutzt, zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet ist.

Die Brandenburger Richter stuften hier einen Betrag von 20,- EUR pro Bild als angemessen ein. Die Juristen setzen den Wert insbesondere deswegen so niedrig an, weil das Foto nur einmalig und lediglich für einen Privatverkauf benutzt wurde.

Darüber hinaus stehe dem Urheber ein 100% Verletzerzuschlag zu, da er als Fotograf nicht genannt werde, so dass sich die Gesamtsumme pro Bild auf insgesamt 40,- EUR belaufe.

Am Rande merkten die Robenträger zudem an, dass die ebenfalls eingeklagten Abmahnkosten durch die zum 01.09.2008 neu eingeführte Deckelung der Abmahnkosten in § 97 a Abs.2 UrhG auf 100,- EUR begrenzt würden. Zwar sei der Anspruch zeitlich vor dem Inkrafttreten entstanden, aber erst danach gerichtlich geltend gemacht worden.

Rechts-News durch­suchen

12. Juni 2026
Unberechtigte Patentmeldungen an Online-Plattformen, die zur Sperrung führen, lösen wie eine Schutzrechtsverwarnung Schadensersatz aus.
ganzen Text lesen
11. Juni 2026
Handyaufnahmen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht einfach ungefragt übernommen werden (LG Frankfurt a.M., Urt. v. 21.05.2025 - Az. 2-06…
ganzen Text lesen
11. Juni 2026
Google haftet für falsche KI-Übersichten, weil es sich um eigene Aussagen handelt und nicht um privilegierte Suchergebnisse.
ganzen Text lesen
10. Juni 2026
Online-Händler dürfen die Auswahl von "Herr" oder "Frau" nicht verlangen, wenn diese Information für die Vertragsabwicklung nicht zwingend benötigt…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen