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Kategorie: Onlinerecht

OLG Brandenburg: Rechtswidrige Bildnutzung auf eBay führt zu 60 EUR Schadensersatz und 100% Verletzerzuschlag

In einer neueren Entscheidung hat das OLG Brandenburg <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Urt. v. 15.05.2009 - Az.: 6 U 37/08) noch einmal seine Ansicht bekräftigt, dass für geklaute eBay-Fotos 60,- EUR Schadensersatz zu zahlen sind und im Falle der Nichtnennung des Urhebers ein 100% Verletzerzuschlag zu entrichten ist.

Die Brandenburger Juristen hatten erst vor kurzem <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank>(Urt. v. 03.02.2009 - Az.: 6 U 58/08) geurteilt, dass ein privater Verkäufer, der fremde Bilder für seine Online-Auktionen auf der Plattform eBay nutzt, zur Zahlung von Schadensersatz von 20,- EUR pro Bild verpflichtet ist.

Im vorliegenden Fall war die Schädigerin Unternehmerin, so dass die Summen entsprechend höher waren.

Darüber hinaus stehe dem Urheber ein 100% Verletzerzuschlag zu, da er als Fotograf nicht genannt werde, so die OLG-Richter.

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