Das LG Regensburg (Urt. v. 21.01.2009 - Az.: 1 O 1642/08 (2)) hat entschieden, dass die Bewertungen auf dem Internet-Portal "MeinProf.de" grundsätzlich rechtlich zulässig sind.
Denn es handle sich, so die Juristen, um erlaubte Meinungsäußerungen, die nicht die Grenze zur Schmähkritik überschritten.
Der Kläger, Professor einer Fachhochschule, klagte gegen seine Bewertung, die u.a. lautete: "Eigentlich kann man den Prof. gar nicht bewerten" oder "gelegentliche Planlosigkeit". Auch beanspruchte er die Löschung seiner personenbezogenen Daten.
Die Regensburger Richter gaben dem Professor in beiden Fällen nicht Recht.
Der Löschungsantrag bezüglich seiner persönlichen Daten sei unbegründet, da die Informationen aus allgemein verfügbaren Quellen zugänglich seien. Ein schutzwürdiges Interesse an der Nichtveröffentlichung bestehe daher nicht.
Auch die Bewertungen seien zulässig, da es sich um Meinungsäußerungen handle. Es könne zwar durchaus sein, dass die Negativbewertungen den Kläger in seiner Selbstachtung träfen. Jedoch verstehe ein unvoreingenommenes Publikum, dass die Aussagen im Zusammenhang mit dem Unterricht stünden und nicht das Ziel hätten, den Kläger persönlich zu diffamieren.