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Kategorie: Onlinerecht

LG Hannover: Negativer Bewertungskommentar auf eBay zulässige Meinungsäußerung

Die eBay-Bewertung "Handy als `Neu` angeboten - Handy+ Zubehör gebraucht - das nenne ich Betrug!!!!" ist nach Meinung des LG Hannover <link http: www.online-und-recht.de urteile negativ-bewertung-bei-ebay-kann-zulaessige-meinungsaeusserung-sein-6-o-102-08-landgericht-hannover-20090513.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 13.05.2009 - Az.: 6 O 102/08) eine zulässige Meinungsäußerung.

Der Beklagte, eine eBay-Käuferin, erwarb vom Kläger, dem Verkäufer, über das Online-Plattform eBay ein Mobiltelefon nebst Zubehör. Nach Erhalt der Ware stellte die Käuferin nachfolgenden Kommentar online:

"Handy als `Neu` angeboten - Handy+ Zubehör gebraucht - das nenne ich Betrug!!!!"

Die Richter aus der Niedersächsischen Landeshauptstadt sahen diese Äußerung als zulässig Meinung an. Die Wortwahl "Betrug" sei hier lediglich als eine persönliche "Würdigung der Umstände" zu sehen und nicht als Tatsachenbehauptung, wie z.B. eine geöffnete Originalverpackung oder fehlende Inhalte.

 

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