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LG Kiel: Kein Schadensersatzanspruch gegen France Telecom wegen MobilCom-Verluste

Die in Kiel ansässige Millennium GmbH und ihre Geschäftsführerin waren Aktionärinnen der MobilCom AG. Sie machen die France Telecom für den Schaden verantwortlich, der ihnen und der MobilCom AG im Zusammenhang mit dem Ausstieg aus dem UMTS-Mobilfunk-Geschäft entstanden ist.

Das Landgericht Kiel hat die Klagen mit Urteilen vom 20.3.2009 (Az. 14 O 195/03 und 14 O 90/05) mit der Begründung abgewiesen, die France Telecom habe die MobilCom AG nicht im Sinne des § 317 AktG beherrscht. Überdies sei der MobilCom AG durch die Einstellung des UMTS-Projekts kein Nachteil im Sinne dieser Vorschrift zugefügt worden; vielmehr sei die Entscheidung aus unternehmerischer Sicht vertretbar gewesen.

Die MobilCom AG hatte sich im Jahre 2000 mit der France Telecom zusammengeschlossen und für über 8 Mrd Euro eine UMTS-Lizenz ersteigert. Für die Finanzierung des Projekts war die France Telecom verantwortlich. Im November 2000 erwarb eine von der France Télécom dominierte Aktiengesellschaft knapp 30 % der MobilCom-Anteile und wurde damit zur zweitgrößten Aktionärin nach Gerhard Schmid.

Im Jahre 2002 kam es zu Streitigkeiten zwischen der France Telecom und Gerhard Schmid, in deren Verlauf die France Telecom aus dem UMTS-Geschäft ausstieg. Dies hatte zur Folge, dass der Kurswert der MobilCom-Aktie dramatisch fiel.

Quelle: Pressemitteilung des LG Kiel v. 23.03.2009

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