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OLG Hamburg: Online-Versicherungsvergleich von Financescout24 wettbewerbswidrig

Das OLG Hamburg (Urt. v. 11.06.2008 - Az.: 5 U 95/07) hat entschieden, dass der Online-Versicherungsvergleich von Financescout24 wettbewerbswidrig ist.

Die Antragsgegnerin bot auf www.financescout24.de unter der Überschrift "Ihr unabhängiger Versicherungsvergleich" auf die speziellen Bedürfnisse der Kunden zugeschnittene Versicherungsvergleiche an. Nach Eingabe einzelner Daten durch den interessierten Kunden wurde jeweils ein Ergebnis mit fünf Anbietern präsentiert und ein persönliches Beratungsgespräch angeboten.

Die Liste der von der Antragsgegnerin einbezogenen Versicherungen war nur über einen Link einsehbar. Dass die Recherche der Antragsgegnerin keine Direktversicherer abdeckte und im Übrigen nur Versicherungen berücksichtigte, bei denen sie als Maklerin Provisionen erhielt, war für den Nutzer nicht erkennbar. Unter anderem war auch der Marktführer der privaten Krankenversicherungen nicht vertreten.

Die Hamburger Richter sahen dies als wettbewerbswidrig an. Die Bezeichnung "unabhängiger Versicherungsvergleich" führe den Verbraucher in die Irre.

Die Antragsgegnerin hätte offenlegen müssen, dass sie nur bestimmte Anbieter ausgewählt habe. Insbesondere hätte darauf hingewiesen werden müssen, dass sie bewusst nur solche Anbieter ausgesucht habe, von denen sie Maklerprovisionen für die Vermittlung erhalte

Es reiche nicht aus, wenn die Antragsgegnerin diese Informationen hinter zwei Links verstecke. Vielmehr müsse die Belehrung leicht und schnell zugänglich sein. Insbesondere über der Umstand, dass Financescout24 nicht als unabhängiger Berater, sondern als Versicherungsmakler auftrete, müsse an hervorgehobener Stelle platziert werden.

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